Absender
Stadt Braunschweig
Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Datum
Aufhebungssatzung IN 225 "Ritterbrunnen-West"
–
Stellungnahme –
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem oben genannten Bebauungsplan äußere ich hiermit folgende Bedenken:
· Der einzige noch erhaltene authentische Bereich des ehemaligen Schlossgartens ist als „letzte kleine Grünfläche“ (Umweltbericht) in diesem Bereich aus stadthistorischer und stadtökologischer Sicht unbedingt erhaltenswert.
· Die im Umweltbericht zum Bebauungsplan genannten ökologischen Auswirkungen sind wegen der vorhandenen immensen Feinstaubbelastung in diesem Bereich so gravierend, dass der Platanenhügel unbedingt erhalten bleiben muss.
· Die Stadt Braunschweig hat die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass ihren Bürgerinnen und Bürgern infolge baulicher Maßnahmen kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Solange keine Analyse der Auswirkungen der Vernichtung des Schlossparks erfolgte, dürfen keine weiteren Grünanlagen in der Innenstadt vernichtet werden.
Sollten die Aufhebungssatzung dennoch beschlossen werden, so informieren Sie mich bitte, wie die Umweltauswirkungen überwacht werden und wo die als Ausgleich vorgeschlagene Pflanzung von 20 Stück großkroniger Laubbäume erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen